1. ist die Auslieferung der Presseerzeugnisse, die beim Pressegrossisten am Packband gepackt werden.
2. ist die Belieferung des Einzelhandels mit Waren, die nicht ausdrücklich bestellt wurden. Presseerzeugnisse werden ausschließlich so geliefert, Taschenbücher zum Teil. Bei Bandauslieferung von Non — Press — Artikeln liegt im allgemeinen eine pauschale Zustimmungserklärung des Einzelhändlers vor.