Für den Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften gelten bestimmte Regelungen, die sich aus dem Grundgesetz herleiten. Mit
und den dadurch genauen erworbenen Marktkenntnissen gewährleistet das Presse Grosso den effektiven, bedarfsgerechten und neutralen Vertrieb des umfangreichen und vielfältigen Pressesortiments zu bundesweit einheitlichen Erstverkaufstagen. Durch die schnelle und genaue Ermittlung der Verkaufsergebnisse und unter Zuhilfenahme der zum Einsatz kommenden elektronischen Verfahren erlangen die Vertriebsdaten hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit und Vollständigkeit eine wichtige Rolle zur Optimierung der Bezugsmengen. Je reibungsloser sich der Informationsaustausch zwischen den Einzelhändlern, Grossisten und Verlagen gestaltet, desto schneller können Verkaufstrends erkannt und in Verkaufserfolge zum Wohle aller Marktpartner umgewandelt werden. Was immer Einzelhändler über den Pressemarkt wissen möchten, der Grosso – Außendienst weiß mit langjähriger Erfahrung stets Bescheid und berät individuell! Vom Verkauf bis zur Abwicklung der Remission erhalten die Einzelhändler durch das Presse-Grosso stets die volle Unterstützung. Hierzu zählen die ständige Bevorratung und Bereitstellung von Verkaufshilfen, die Beratung durch den Außendienst zur Regalpflege bis hin zur Erleichterung der Remission durch den Einsatz des Service-Remissionsverfahrens. Permanente Checks der Sortimente führen dazu, dass ein für die jeweilige Verkaufsstelle im lokalen Markt optimiertes und rentables Pressesortiment geliefert wird.
Das Grundgesetz: Mit Gründung der BRD im Jahr 1949 beschlossen die Väter des Grundgesetzes den statischen Missbrauch der Presse ein für allemal auszuschließen. Pressefreiheit, Pressevielfalt und Vertriebsfreiheit sind im Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. In einem demokratischen Staat hat die Presse die Aufgabe, umfassend zu berichten. Durch eine freie ungehinderte Berichterstattung ist die Presse unabhängig. Jeder hat das Recht, seine Meinung ungehindert in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Zur ungehinderten Verbreitung von Printmedien müssen aber auch die entsprechenden Vertriebsmöglichkeiten garantiert sein. Wir, als Vertreter des deutschen Presse-Grossos, übernehmen die neutrale Versorgungs– und Verteilungsfunktion. Wir sind auf Grund unserer Marktstellung verpflichtet, unsere Dienstleistungen allen Verlagen und allen Presseerzeugnissen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Um dieses sicherzustellen, gelten im Pressegroßhandel besondere Regeln, die der Gesetzgeber für das Presse-Grosso in Rechten und Pflichten definiert hat, die es vom herkömmlichen Großhandel unterscheidet.
Alleinauslieferung bedeutet, dass jeder Grossist ausschließlich die Einzelhändler in seinem von den Verlagen verbindlich definierten Vertriebsgebiet mit Zeitungen und Zeitschriften beliefern und betreuen darf. Somit ist der Grossist zur Aufnahme aller Presseerzeugnisse und zur Belieferung auch entlegener und umsatzschwacher Verkaufsstellen verpflichtet. Für den Einzelhandel erwachsen daraus viele Vorteile:
1. Die gesamte Belieferung des Pressesortiments erfolgt aus einer Hand.
2. Nur ein Ansprechpartner im Grosso klärt die Fragen des Tagesgeschäfts.
3. Bedarfsgerechte Sortimente und Liefermengen werden für den jeweiligen Einzelhändler individuell ermittelt.
4. Es ist gewährleistet, dass sowohl alle Verlage als auch alle durch das Presse-Grosso belieferten Einzelhändler gleich behandelt werden, damit der freie Marktzutritt der Anbieter und die Erhältlichkeit von Presse an allen Orten gewährleistet ist.
Die Verlage haben das Recht, für ihre Erzeugnisse bundesweit einheitliche Einkaufspreise für den Einzelhandel und den Endverbraucher festzulegen. Ziel der Preisbindung ist es, den Erwerb von Zeitungen und Zeitschriften überall unabhängig von Nachfrageschwankungen zum gleichen Preis zu ermöglichen. Die Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der Pressevielfalt und flächendeckende Versorgung von Presse, da der Preiswettbewerb innerhalb der Handelsstufe ausgeschlossen ist.
Einzelhändler und Grossisten haben das Recht, alle unverkauften Exemplare (Remittenden) an die Verlage gegen Gutschrift zurückzugeben. Dies ermöglicht dem Presse-Grosso und dem Einzelhandel, sämtliche Presseerzeugnisse in ausreichender Anzahl zum Verkauf vorrätig zu halten. Damit erhalten auch neue Titel und Titel mit kleinen Auflagen eine Verkaufschance. Alle Grossisten wirken darauf hin, den Einzelhandel so bedarfsgerecht wie möglich zu beliefern, um die Remissionsmenge möglichst gering zu halten.
Da die Verlage das Risiko der unverkauften Ware (Produktionsrisiko) und die Grossisten den Aufwand für die Remissionsabwicklung (Handlingrisiko) tragen, haben diese auch das Recht, die Bezugsmengen der Einzelhändler pro Titel für ein verkaufsfähiges Sortiment durch marktnahe Prognosen festzulegen. Hierfür nutzen die Grossisten intelligente Dispositionsverfahren und EDV-Programme.
Um die Gleichbehandlung der Einzelhändler bundesweit zu gewährleisten, legen die Verlage Erstverkaufstage für ihre Erzeugnisse für alle Vertriebswege verbindlich und einheitlich fest.